
Autismustherapie: Diagnosstellung und Antragsverfahren
Bei Erstverdacht auf Vorliegen eines Autismus bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst erfolgt zunächst eine diagnostische Abklärung, die festgeschriebenen, bundesweit einheitlichen Standards folgt.
Liegt bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst bereits eine fachärztlich festgestellte Autismusdiagnose vor, ist die Beantragung einer Autismustherapie bei der Autismus-Therapie-Zentrum Saar gGmbH, unter Berücksichtigung des formalen Antragsablaufs möglich.
Die Diagnostik:
Im Kinder- und Jugendalter bis zum 18. Lebensjahr, erfolgt die Autismusdiagnostik nach Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt als medizinische Leistung (Krankenkassenleistung) in darauf spezialisierten kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkliniken.
Die Autismusdiagnostik im Erwachsenenalter (ab dem 18. Lebensjahr) fällt in den Zuständigkeitsbereich der auf Autismusdiagnostik spezialisierten Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene.
Antragsverfahren zur Autismustherapie als Maßnahme der ambulanten Eingliederungshilfe bei der Autismus-Therapie-Zentrum Saar gGmbH:
Die Autismustherapie ist sozialrechtlich eine auf die vorliegende Autismus-Spektrum-Störung spezialisierte , ambulante Hilfe (Komplextherapie) zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Eingliederungshilfe). Folglich fällt Autismustherapie, als Maßnahme der Eingliederungshilfe , was ihre Finanzierung betrifft nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen. Die Autismustherapie in einem spezialisierten Autismus-Therapie-Zentrum ist demzufolge als Eingliederungshilfe (zuständig sind: Leistungsträger der Sozial-oder Jugendhilfe) zu finanzieren:
- Im Vorschulalter des Kindes als Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Im Schulalter als Hilfe zur Teilhabe an Bildung
- Im nachschulischen Bereich als Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule
- Im Erwachsenenalter als Hilfe der sozialen Teilhabe
Autismustherapie kann in manchen Fällen auch gewährt werden:
- als Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (Zuständig ggf. auch die Agentur für Arbeit)
- als ambulante Hilfe zusätzlich zur vollstationären Unterbringung
Das Ziel der autismustherapeutischen Förderung ist die Anbahnung, Entwicklung, Erhaltung Stabilisierung und Stärkung der Teilhabe an und Eingliederung in die Gesellschaft, indem die Folgen der Autismus-Spektrum-Störung zumindest gemildert und der betroffene Mensch darin unterstützt wird ein größtmöglich selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen.
Wir unterstützen und begleiten Sie im Zugangsverfahren ( Antragsverfahren Kostenübernahme) zu einer autismusspezifischen Förderung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Autismus Therapie Zentrum Saar gGmbH. Setzen Sie sich mit unserem Sekretariat in Verbindung!
